Alles Gute und vor allem Gesundheit für das neue Jahr!
Der Fernunterricht wird verlängert bis voraussichtlich 22.01.2021
Die Klassenlehrer/-in Ihres Kindes informiert Sie über die konkrete Umsetzung. Gleichzeitig findet eine Notbetreuung statt für Schülerinnen und Schülern, die nicht von ihren Eltern betreut werden
können.
Notbetreuung:
Bitte beachten Sie, dass bei Betreuungsbedarf eine vorherige Anmeldung zur Notbetreuung notwendig ist. Verwenden Sie dazu das bereits zur Verfügung gestellte Anmeldformular und schicken Sie
dieses an die Klassenlehrerin Ihres Kindes per Email, Signal oder über den Schul-Briefkasten am Haupteingang.
Wechselunterricht vom 25.01. bis 29.01.2021
Ab dem 25.01.2021 soll Wechselunterricht stattfinden, sofern es die Infektionszahlen erlauben. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie, sobald uns diese vorliegen.
Alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 1 müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts/der Notbetreuung tragen.
Corona Informationen Lessingschule Stand 08.01.2021
Liebe Eltern, derzeit befindet sich keine Klasse
in Quarantäne/Homeschooling.
Allgemeine Informationen und Vorgehensweise beim Auftreten einer Corona-Infektion an der Schule
Als ersten Schritt informiert die Schule das Gesundheitsamt. Vorsorglich bleibt dann die Klasse bis zur weiteren Klärung durch das Gesundheitsamt zu Hause und wird im Homeschooling unterrichtet.
Eltern erhalten erste Informationen durch die Schule per Elternbrief über die voraussichtliche Dauer des Homeschoolings und über Maßnahmen im häuslichen Umfeld für Kontaktpersonen. Die Schule
stellt eine Bescheinigung über Homeschooling zur Verfügung, die bei Bedarf beim Arbeitgeber vorgelegt werden kann. Schule und Eltern müssen dann auf weitere Anweisungen des Gesundheitsamtes
warten.
In der Regel müssen Kinder, die bis zu zwei Tage vor dem Auftreten der Infektion direkten Kontakt zu der betroffenen Person hatten, zwei Wochen in Quarantäne (Kontaktpersonen der Kategorie 1).
Eltern und Geschwisterkinder stehen nicht unter Quarantäne, ebenso Kinder, die keinen direkten Kontakt mit den infizierten Kindern hatten, weil sie die Schule nicht besucht haben (Kontaktpersonen
der Kategorie 2).
Bezüglich der Testung teilt das Gesundheitsamt am 23.11.2020 mit:
„Abstriche werden auf Grund gesetzlicher Neuerungen für gesunde Kontaktpersonen nicht mehr pauschal durchgeführt, da das Abstrich-Ergebnis keine Auswirkungen auf die 14 tägige Quarantänezeit hat.
Sollten Kinder/Mitarbeiter/innen in der Quarantänezeit Krankheitszeichen entwickeln, die auf eine COVID19-Infektion hinweisen könnten, sollte zwingend ein Abstrich durchgeführt werden
(Kinder-Hausarzt, Coronaschwerpunktpraxen, Infektionsambulanzen wie u.a. KliLu).“
Dies bedeutet, dass es im Falle künftiger Infektionen keine Reihentestungen mehr auf dem Schulgelände stattfinden werden.
Kinder, deren Familienangehörige zu einer Risikogruppe gehören und die deshalb vom Präsenzunterricht befreit werden sollen, benötigen ein Attest des Arztes des Risikopatienten (nicht des
Kinderarztes), aus dem hervorgeht, dass die Kinder den Unterricht in der Schule nicht besuchen sollen.
Die Entscheidung, ob einzelne Klassen oder Klassengruppen in Quarantäne müssen oder die Schule komplett geschlossen wird, trifft grundsätzlich das Gesundheitsamt.
Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2
-Häusliche Quarantäne
(vom Gesundheitsamt angeordnet):
Flyer für Kontaktpersonen